Beweissicherung vor Baubeginn

Wenn Bauschäden entdeckt werden, stellt sich oft die Frage, ob diese durch die Baumaßnahmen entstanden sind oder bereits zuvor vorhanden waren. Wer ist dann für den Schaden verantwortlich? Liegen keine rechtssicheren Beweise vor, so kann es schnell in Streitigkeiten enden.

Lassen Sie mit einer Beweissicherung vor Baubeginn den tatsächlichen Ist-Stand Ihres Hauses festhalten! Als vereidigter Bausachverständiger erstelle ich für Sie ein rechtssicheres Gutachten aus neutraler Sicht, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.

Vorteile einer Beweissicherung vor Baubeginn mit HS

Warum ist ein Beweissicherungsgutachten sinnvoll?

Bei einem Bauvorhaben ist es möglich, dass Schäden an angrenzenden Gebäuden entstehen. Für diese haftet für gewöhnlich der Verursacher, also das ausführende Bauunternehmen. Doch nur dann, wenn auch wirklich nachzuweisen ist, dass der Schaden nicht schon vorher vorhanden war.

Eine Beweissicherung vor Baubeginn dient zur Feststellung des Zustands eines Baugeländes. Sie belegt im Kern, ob die Schäden durch die Baumaßnahme herrühren oder ob diese vorher bereits vorhanden waren. Fehlen die Beweise, geht die Pflicht zur Mängelbeseitigung zum ausführenden Unternehmen über. Gibt es ein rechtssicheres Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen, können Bauunternehmen oder Eigentümer erheblich entlastet werden.

Leistungen bei der Beweissicherung vor Baubeginn

Mithilfe einer Beweissicherung halte ich den aktuellen Zustand eines Grundstücks oder Bauwerks fest, sodass es gar nicht erst zum Streitfall kommen kann. Und wenn doch, stehe ich Ihnen als vereidigter und zertifizierter Sachverständiger beratend zur Seite.

Die Beweissicherung vor Baubeginn sehe ich als ersten wichtigen Schritt für die anstehende Baubegleitung. Dennoch können Sie auch zu jedem anderen Zeitpunkt innerhalb der Ausführungsphase ein vorsorgliches Gutachten erstellen lassen.

Hierbei liegen meine Kompetenzen in den folgenden Bereichen:

  • vorsorgliche Beweissicherung durch privates Gutachten
  • Beweissicherung vor Baubeginn durch selbständiges Beweissicherungsverfahren
  • Feststellung und Dokumentation von Mängeln in Schrift und Bild
  • Zustand der betreffenden Sache
  • Ursachen für genannte Mängel und Schäden
  • mögliche Maßnahmen zur Beseitigung
  • Kostenschätzung, die durch die Beseitigung entstehen

Unterschied zwischen privater und selbständiger Beweissicherung

Ein privates Gutachten dient zur vorsorglichen Beweissicherung. Hierbei vergleiche ich die vertraglich geschuldeten und die tatsächlich erbrachten Leistungen und dokumentiere alles fachgerecht in einem Gutachten. So lässt sich herausfinden, ob es sich um eine mangelhafte Leistung handelt, als vertraglich vereinbart. Weiterhin wird die Frage geklärt, ob mehr in Rechnung gestellt wurde, als vertraglich festgehalten war.

Das selbständige Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches durch einen entsprechenden Antrag veranlasst wird. Strittige Fragen werden durch mich geklärt, wodurch in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Im Gegensatz zu einem privaten Gutachten wird die selbständige Beweissicherung vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Ablauf einer möglichen Beweissicherung

1.) Erstkontakt Nachdem ich mir einen ersten Überblick über Ihren Auftrag verschafft habe, beginne ich mit einer fachkundigen Überprüfung aller Unterlagen und lege mit Ihnen die nächsten Schritte fest. Jeder Projektablauf verläuft individuell und ist davon abhängig, ob sie eine vorsorgliche Beweissicherung vornehmen lassen möchten oder ein selbständiges Beweissicherungsverfahren.

2.) Inspektion Alle Aufträge werden vor Ort besichtigt, um ein zuverlässiges Gutachten erstellen zu können. Mithilfe eines detaillierten Maßnahmen-Kataloges dokumentiere ich den Zustand des Grundstücks. Anschließend mache ich mir ein Bild von der freien Baufläche sowie den umliegenden Gebäuden. In welchem Umfang die Baudokumentation erstellt wird, ist immer abhängig von der Art der geplanten Arbeiten.

3.) Lösungsstrategie ausarbeiten Liegen alle wichtigen Informationen zum Zustand des Baugeländes vor, werden alle Sachverhalte und Beweismittel zusammengetragen und in einem professionellen Gutachten festgehalten.

Häufig gestellte Fragen zur Beweissicherung

Was wird bei der Beweissicherung begutachtet?

Es kommt natürlich ganz darauf an, um welche Baumaßnahmen es sich handelt und welche Gebäude in Folge von Schäden betroffen sein könnten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Zustand benachbarter Grundstücke und die darauf befindlichen Objekte
  • Erfassung des vorhandenen Baumbestandes und weiterer Bepflanzungen
  • rutschgefährdete Hangabschnitte
  • Zustand von Straßen und Zufahrten
  • technische Anlagen
  • vorhandene Wasser-, Gas- und Stromleitungen
  • Zäune und Fassaden
  • Innenräume von Gebäuden

Was kostet ein Beweissicherungsgutachten?

Alle Baumaßnahmen und Aufträge fallen unterschiedlich aus und so setzt sich ebenso der Preis individuell zusammen. Diverse Kriterien wie Projektumfang, technischer Aufwand oder externe Fachexpertisen sind für die Preisbildung mitverantwortlich. Mit einer groben Schilderung Ihres Sachverhaltes können Sie Preise jederzeit über unser Kontaktformular anfragen. 

Wer muss Beweissicherung zahlen?

Werden Beweissicherungsmaßnahmen privat in Auftrag gegeben, so sind die Kosten vom Auftraggeber zu leisten. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Geschädigten. Es ist projektabhängig, die entstehenden Kosten gegenüber dem Verursachenden oder der Versicherung refinanzieren zu lassen.

Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Auf Basis eines detaillierten Beweissicherungsgutachtens kann bestimmt werden, welche Partei im Fall eines Schadens verantwortlich gemacht wird und wer für die Beseitigung aufkommen muss. Hierfür sollte vor Beginn der Baumaßnahmen der IST-Zustand eines Gebäudes ermittelt worden sein.

Beweissicherung anfragen

Schaffen Sie mit einer Beweissicherung vor Baubeginn Klarheit und sichern Sie sich für den Schadensfall ab! Mit meiner langjährigen Expertise stehe ich Ihnen als unabhängiger Bausachverständiger zur Seite. Kontaktieren Sie mich bei Fragen gerne.

E-Mail:

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Telefon:

+49 173 379 58 41

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